AGB
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die vertragliche Grundlage zwischen dem Mieter und der BarFit GmbH (nachfolgend Vermieterin) dar und sind für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieter und der Vermieterin massgeblich.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Mieter und der Vermieterin wird durch die unbedingte Annahme der Registrierung und/oder Reservierung durch die Vermieterin wirksam. Der Erhalt der Bestätigung für die Registrierung oder Reservierung informiert den Mieter darüber, dass seine Anfrage bei der Vermieterin eingegangen und akzeptiert wurde, wodurch der Vertrag zustande kommt. Mit der Durchführung der Registrierung und/oder Reservierung erklärt der Mieter, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und diese ohne Vorbehalte zu akzeptieren.
3. Reservation
a) Der Mieter ist verpflichtet, das gewünschte Mietfahrzeug (im Folgenden Transporter) nach der Registrierung und Anmeldung über Webseite www.buchemich.ch zu reservieren. Eine Reservierung ohne vorherige Registrierung/Anmeldung ist nicht möglich.
b) Die Erfassung der gefahrenen Kilometer erfolgt vom jeweiligen Abholort bis zu diesem zurück. Bei der Reservierung sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um eine fristgerechte Rückgabe des Fahrzeugs sicherzustellen.
c) Der Mieter trägt ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Transporters die Verantwortung für das Fahrzeug. Die Transporter müssen nach der Mietdauer an den ursprünglichen Abholort zurückgebracht und auf dem eigenen Parkplatz der BarFit GmbH parkiert werden. Einwegfahrten sind nicht gestattet.
d) Der Mieter hat die Möglichkeit, eine Reservierung bis spätestens 48 Stunden vor dem Mietbeginn kostenfrei zu stornieren. Erfolgt die Stornierung jedoch weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder wird der reservierte Transporter ohne vorherige Stornierung nicht in Anspruch genommen, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Mietpreis zu zahlen. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Mietkosten.
4. Fahrzeugnutzung
a) Die Fahrzeugnutzung umfasst den Zeitraum von der Abholung bis zur Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem zählt zur Fahrzeugnutzung jede Handlung, die mit der Verwendung von BarFit GmbH-Fahrzeugen in Zusammenhang steht.
b) Der Fahrer darf das Fahrzeug nur dann führen, wenn er einen in der Schweiz gültigen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugkategorie besitzt. Bei Verstössen dagegen drohen strafrechtliche Konsequenzen und mögliche Schadensersatzforderungen. Der Mieter ermächtigt die Vermieterin, jederzeit bei den zuständigen Behörden nachzufragen, sowohl im Rahmen der Registrierung als auch während der gesamten Vertragslaufzeit, um zu überprüfen, ob der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und ob ein Führerscheinentzug oder eine Aberkennung vorliegt.
c) Mieter ist verpflichtet, alle Verkehrsregeln zu beachten und sich gründlich über die Verkehrsbestimmungen der Länder zu informieren, die er mit dem Mietfahrzeug bereist.
d) Mietfahrzeuge dürfen nicht gefahren werden, wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen steht, oder sich in einem anderen Zustand befindet, der die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen könnte.
e) Sollte das reservierte Mietfahrzeug nicht am Abholort verfügbar sein, muss die Vermieterin umgehend benachrichtigt werden. Tel: +41 76 358 19 17 oder +41 79 386 53 95
f) Vor Beginn der Fahrt ist der Mieter verpflichtet, gemäss dem Strassenverkehrsgesetz sicherzustellen, dass sich das Mietfahrzeug in einem betriebssicheren Zustand befindet. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung des Reifendrucks. Etwaige Schäden sowie sicherheitsrelevante Mängel sind vor Fahrtantritt umgehend telefonisch der Vermieterin zu melden.
g) Rauchen ist in den Mietfahrzeugen verboten.
h) Mietfahrzeugen dürfen nicht genutzt werden
- um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen
- für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt
- bei Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben
- für Schleuderkurse, Fahrkurse etc.
- für Lernfahrten
- im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebene Menge übersteigt
- zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe
- zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht, sind
- zur Weitervermietung
- für Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Strassen
- an Demonstrationen oder Kundgebungen
- als Werbeträger
Mögliche Abweichungen von dieser Nutzungsordnung erfordern die schriftliche Genehmigung durch die Geschäftsleitung der BarFit GmbH.
i) Der Mieter darf sein Privates Fahrzeug während der Reservierungszeit auf dem Parkplatz der BarFit GmbH abgestellt werden, ohne zusätzliche kosten, sofern es den Zugang zu anderen Fahrzeugen oder Fussgängern nicht einschränken.
j) Es ist untersagt, Sitze oder andere Einrichtungen des Mietfahrzeugs zu entfernen oder abzubauen. Zudem dürfen im Mietfahrzeug nicht mehr Personen mitfahren als im Fahrzeugausweis angegeben
k) Haustiere dürfen nur in geeigneten Transportbehältern mitgenommen werden.
l) Das Mietfahrzeug muss vor der Rückgabe auf eigene Kosten gründlich gereinigt werden. Andernfalls werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
m) Der Mieter muss auf Anfrage von BarFit GmbH jederzeit den genauen Standort des Mietfahrzeugs bekanntgeben.
n) Alle Schäden, die durch unsachgemässe oder unzweckmässige Nutzung der Mietfahrzeuge entstehen, werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
o) Sollte der reservierte Transporter bei Fahrtantritt nicht ordnungsgemäss verfügbar sein (z.B. aufgrund verspäteter Rückgabe durch den Vormieter oder technischer Mängel), wird dem Kunden nach Möglichkeit ein anderer Transporter am nächstmöglichen Standort angeboten. Ein Anspruch auf Ersatz des nicht verfügbaren Transporters besteht jedoch nicht, ebenso wenig auf Entschädigung für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit des Transporters entstanden sind.
5. Fahrzeugrückgabe
a) Das Mietfahrzeug muss spätestens am Ende der gebuchten Reservationszeit vollgetankt und in sauberem und fahrbereitem Zustand am ursprünglichen Standort zurückgegeben werden. Sollte eine pünktliche Rückgabe nicht möglich sein, kann die Miete telefonisch oder per E-Mail verlängert werden. Wenn der Mieter die Rückgabe nicht rechtzeitig vor dem Ende der Reservierungszeit ankündigt, muss die Vermieterin umgehend informiert werden. Falls das Mietfahrzeug nach Ablauf der Reservierungszeit nicht von einem anderen Mieter benötigt wird, fällt für jede angefangene Stunde eine Gebühr von CHF 20 an. Sollte das Fahrzeug jedoch nach der Reservierungszeit bereits von einem anderen Mieter reserviert sein, ist eine Strafgebühr von CHF 300 fällig, und der Mieter muss eventuell entstandene Schäden ersetzen. In diesem Fall haftet der Mieter auch für unvorhergesehene Ereignisse.
b) Verlängerung der Miete
Die Mietdauer kann jederzeit telefonisch verlängert werden, vorausgesetzt, dass der Transporter nach dem Ende der Buchungszeit nicht bereits von einem anderen Kunden reserviert ist. Für eine Verlängerung der Mietdauer kann eine Gebühr gemäss der aktuellen Tarifordnung anfallen. Mit der Verlängerung bestätigt der Mieter, dass er über die geltenden Tarife informiert ist und erklärt sich damit einverstanden. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, eine Verlängerung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern einer Verlängerung des Mietverhältnisses zugestimmt wird, bleiben alle Bedingungen des ursprünglichen Mietvertrags unverändert, es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.
c) Der Transporter ist am Ende der Buchungszeit wieder an dem dafür vorgesehenen Parkplatz der BarFit GmbH am Abholstandort abzustellen. Sollte ein Umparken des Transporters durch die Vermieterin notwendig werden oder ein Abschleppdienst von einem Dritten beauftragt werden, so werden die damit verbundenen Kosten sowie eventuelle Schadenersatzansprüche Dritter vollständig dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Gebühr für das Umparken durch die Vermieterin liegt mindestens bei CHF 100.
d) Vor der Rückgabe des Transporters muss dieser vollständig betankt werden. Die Kosten für den Treibstoff trägt der Mieter. Falls dies nicht beachtet wird, fällt zusätzlich eine Nachtankgebühr von CHF 150 an. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Transporter ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Treibstoff betankt wird. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe werden die durch die Falschbetankung verursachten Folgekosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
e) Die Mietzeit endet, wenn der Mieter die Fahrzeugschlüssel im Handschuhfach hinterlegt und die Vermieterin, BarFit GmbH, kontaktiert. Wenn der Mieter den Transporter verlässt, ohne die Miete offiziell zu beenden, läuft die Mietzeit weiterhin auf Kosten des Mieters und wird entsprechend in Rechnung gestellt.
f) Nach der Rückgabe des Transporters sind alle batteriebetriebenen Geräte auszuschalten, und die Fenster sowie Türen müssen ordnungsgemäß verschlossen werden. Neu aufgetretene Schäden am Transporter sind zu dokumentieren und der Vermieterin direkt per E-Mail zu übermitteln.
g) Die Vermieterin ist verantwortlich für die regelmäßige Wartung und Reinigung der Transporter.
h) Selbstverursachte, deutlich sichtbare Verschmutzungen am Transporter, sowohl innen als auch außen, müssen vom Mieter während der Mietdauer auf eigene Kosten entfernt werden. Unterlässt der Mieter die Beseitigung dieser Verschmutzungen, wird ihm von der Vermieterin eine Gebühr in Rechnung gestellt, die dem Reinigungsaufwand entspricht. Die Mindestgebühr für die Reinigung beträgt CHF 100. Sollte eine bereits bestehende Verschmutzung zu Mietbeginn nicht umgehend mit einem Foto per E-Mail gemeldet werden, ist die Vermieterin berechtigt, den zuletzt genutzten Mieter als Verursacher der Verschmutzung zu betrachten und entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.
i) Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Mängeln am System (wie dem Öffnungs- und Schließsystem oder dem Reservationssystem) resultieren. Dies gilt ebenfalls für Folgeschäden, die aufgrund von Mängeln an den Transportern entstehen. Die Haftungsregelungen gemäß dem Straßenverkehrsrecht bleiben im Falle von Unfällen unberührt.
6. Mindestalter / Führerausweis
Das Mindestalter für die Anmietung und das Fahren eines Transporters bei der Vermieterin liegt bei 18 Jahren. Der Mieter muss zu Beginn der Mietdauer einen in der Schweiz gültigen Führerschein besitzen. Bei der Registrierung muss er zudem Fotos der Vorder- und Rückseite seines Führerscheins auf buchrmich.ch hochladen.
7. Zugelassene Fahrer
Der Transporter kann sowohl vom Mieter als auch von autorisierten Zusatzfahrern gefahren werden. Zusatzfahrer müssen der Vermieterin jedoch mindestens eine Stunde vor Beginn der Mietzeit mit den folgenden Informationen mitgeteilt werden:
- Vor- und Nachname
- Foto der Vorder- und Rückseite des Führerscheins
- Wohnadresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Der Mieter ist gegenüber der Vermieterin für die Einhaltung aller Verpflichtungen aus dem Mietvertrag sowie den dazugehörigen Zusatzbedingungen verantwortlich, auch wenn er den Transporter nicht selbst fährt. Die Regelungen zum Mindestalter und zur Gültigkeit des Führerscheins gemäss Ziffer 6 sowie die Bestimmungen aus Ziffer 12 gelten ebenfalls für zusätzliche Fahrer
8. Mietpreis
a) Der Mieter verpflichtet sich, die Preise für den gewählten Tarif sowie eventuell anfallende Zusatzkosten (wie beispielsweise für zusätzliche Kilometer oder Mietverlängerungen) zu begleichen. Die Tarife und Kosten sind auf der Webseite (www.buchemich.ch) einsehbar und werden im Kostenrechner vor Abschluss einer Reservierung angezeigt. Mit der Bestätigung einer Reservierung erkennt der Mieter die Tarife an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden.
b) Der geschätzte Mietpreis wird vor der Bestätigung einer Reservierung im Kostenrechner des Reservierungssystems angezeigt und beinhaltet die Nutzung des gebuchten Fahrzeugs für den festgelegten Zeitraum. Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs wird der volle Tarif für den ursprünglich reservierten Zeitraum in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer kann zu einer Erhöhung des Mietpreises führen. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich über die geltenden Tarife zu informieren.
c) Der Mieter hat die Möglichkeit, die Reservierungsdauer bis 48 Stunden vor Beginn der Mietzeit zu verkürzen, ohne dass der Preis für den ursprünglich gebuchten Zeitraum berechnet wird. Wenn die Reduzierung der Reservierungszeit weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgt, muss der Mieter den vollständigen Preis für den ursprünglich reservierten Zeitraum zahlen.
d) Die Mietkosten werden über das vom Mieter angegebene Zahlungsmittel abgerechnet. Der Mieter stimmt zu, dass eventuelle Nachzahlungen (z.B. für Bussgelder, Gebühren usw.) ebenfalls über das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgen dürfen. Änderungen am Zahlungsmittel müssen direkt im Profil des Mieters vorgenommen werden. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass sein hinterlegtes Zahlungsmittel gültig ist und über ausreichendes Guthaben verfügt. Kann der Mietpreis nicht über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen werden, ist die Vermieterin berechtigt, eine separate Rechnung auszustellen und eine Rechnungsgebühr zu erheben.
e) Der Mieter stimmt zu, dass er keine Papierrechnungen erhält und stattdessen die Vermieterin eine gesetzeskonforme elektronische Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse sendet. Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass er die elektronischen Rechnungen empfangen kann. Jegliche Störungen beim Empfang oder andere Umstände, die den Zugang behindern, hat der Mieter zu verantworten.
f) Sofern eine Rechnung für die Mietkosten erstellt wird, sind diese mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnung muss innerhalb der auf ihr angegebenen Frist beglichen werden. Nach Ablauf dieser Frist tritt automatisch der Verzug für die gesamte ausstehende Forderung ohne vorherige Mahnung ein.
g) Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, ihre Ansprüche an Dritte abzutreten. Bei Zahlungsrückständen können zusätzliche Gebühren und Kosten anfallen, die vollständig vom Mieter getragen werden.
h) Befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug, kann die Vermieterin ihn mahnen. Die Mahngebühren betragen CHF 25 für die erste Mahnung, CHF 40 für die zweite und CHF 60 für eine mögliche dritte Mahnung. Bei erfolgloser Mahnung ist die Vermieterin berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übertragen. Dieses wird die offenen Beträge in eigenem Namen geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
i) Beanstandungen hinsichtlich der Rechnungsgenauigkeit müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Kostenaufstellung schriftlich eingereicht werden. Andernfalls wird die Rechnung als akzeptiert betrachtet.
j) Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass mögliche Zusatzkosten oder Gebühren (wie beispielsweise für Betankung oder Reinigung) direkt vom hinterlegten Zahlungsmittel abgezogen werden dürfen. Sollte eine Rechnung für diese Zusatzkosten erstellt werden, gelten die Regelungen der Buchstaben e bis l entsprechend.
k) Offene Rechnungen können – unabhängig davon, ob eine Mahnung ausgestellt wurde – ohne vorherige Ankündigung zur Sperrung oder zum Entzug der Nutzungsrechte für die Dienstleistungen führen. Zusätzlich behält sich der Dienstanbieter in solchen Fällen das Recht vor, den Vertrag fristlos und einseitig zu beenden.
l) Die Sperrung oder der Entzug der Nutzungsrechte sowie die Vertragskündigung durch den Dienstanbieter führen nicht zu einer Minderung bestehender Forderungen oder zur Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen durch den Nutzer.
9. Unterhalt / Reparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und regelmässig die Niveaustände von Öl und Wasser sowie den Reifendruck zu kontrollieren. Schäden, die nicht eigenständig behoben werden müssen, sind unverzüglich zu melden, wobei die Anweisungen zur Behebung des Mangels einzuhalten sind. Für Ausgaben im Zusammenhang mit der Beseitigung von Mängeln (z.B. Motorenöl, Ersatzteile, Reparaturkosten) ist vorab die Zustimmung des Anbieters einzuholen. Nach Rückgabe des Fahrzeugs werden genehmigte Ausgaben gegen Vorlage der entsprechenden Belege zurückerstattet. Eigenständig durchgeführte Reparaturen sind nicht gestattet.
10. Pannen und Unfälle mit dem Mietfahrzeug
a) Bei auftretenden Defekten, Schäden oder sonstigen Unregelmässigkeiten bzw. Pannen, die die Weiterfahrt oder die Sicherheit der Fahrzeuginsassen nicht beeinträchtigen, ist der Anbieter unverzüglich per E-Mail zu informieren.
b) Bei Vorfällen wie Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden ist die Polizei umgehend zu verständigen und ein Polizeibericht zu erstellen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei Diebstahl, Verlust oder Veruntreuung des Fahrzeugs muss zusätzlich der Anbieter sofort informiert werden. In allen genannten Fällen, selbst bei geringfügigen Schäden, ist ein schriftlicher Bericht zu erstellen und dem Anbieter per E-Mail zu übermitteln. Im Falle eines Unfalls muss der Bericht insbesondere die Namen und Anschriften aller beteiligten Personen sowie möglicher Zeugen und die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei Diebstahl sind die Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang und der Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden beim Anbieter einzureichen.
c) Liegt weder eine Schadensmeldung noch ein Polizeibericht vor, ist der Anbieter berechtigt, den Nutzer, der das Fahrzeug zuletzt vor der Schadensfeststellung verwendet hat, als Verursacher des Schadens anzusehen und entsprechend zur Verantwortung zu ziehen. Zu diesem Zweck kann der Anbieter die elektronische Fahrtenaufzeichnung heranziehen. Dem Nutzer bleibt der Gegenbeweis vorbehalten.
d) Treten Pannen oder Unfälle auf, die die Weiterfahrt behindern oder unmöglich machen und/oder die Sicherheit der Insassen gefährden, muss der Nutzer unverzüglich Rücksprache mit dem BarFit GmbH halten, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Allgemeine Bestimmungen:
- Der Anbieter ist unverzüglich telefonisch über die Telefonnummer zu informieren.
- Bei einem Unfall ist ein europäisches Unfallprotokoll auszufüllen (das Formular befindet sich im Fahrzeug) und umgehend per E-Mail an den Anbieter zu senden.
- Der Fahrer/Nutzer darf keine Schuldanerkennung unterzeichnen. Eine solche wird vom Anbieter nicht akzeptiert.
- Ein Pannendienst im In- und Ausland darf nur nach vorheriger Absprache mit dem Anbieter beauftragt werden. Andernfalls werden die Kosten für den Pannendienst nicht übernommen oder dem Nutzer in Rechnung gestellt.
e) Reparaturaufträge dürfen ausschliesslich vom Anbieter erteilt werden. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, ohne vorherige Genehmigung Reparaturen am Fahrzeug durchführen zu lassen.
f) Bei Rot aufleuchtenden Warnlampen ist das Fahrzeug unverzüglich anzuhalten, und der Anbieter muss telefonisch für weitere Anweisungen kontaktiert werden. Eine Weiterfahrt ist in diesem Fall untersagt. Bei gelb aufleuchtenden Warnlampen ist die Weiterfahrt grundsätzlich erlaubt, jedoch muss der Anbieter per E-Mail informiert werden.
g) Betriebsschäden, die durch fahrlässige Handhabung verursacht werden (z.B. selbstverschuldete Reifenschäden, übermässiger Kupplungsverschleiss durch unsachgemässe Nutzung, Falschbetankung oder mechanische Schäden durch falsche Bedienung), sowie die daraus resultierenden Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden dem Nutzer vollständig in Rechnung gestellt.
h) Sollte das Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht einsatzbereit sein, obliegt es dem Nutzer, die Weiterfahrt eigenständig zu organisieren. Ein Anspruch auf Ersatz des ausgefallenen Fahrzeugs besteht nicht.
11. Schäden am Mietfahrzeug
a) Der Kunde ist verpflichtet, der Anbieterin für Schäden am Fahrzeug, die durch Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder unsachgemässen Gebrauch verursacht wurden, vollumfänglich Ersatz zu leisten.
b) Treten Defekte, Schäden oder andere Unregelmässigkeiten bzw. Pannen auf, die die Weiterfahrt und/oder die Sicherheit der Insassen nicht beeinträchtigen, sind diese umgehend per E-Mail dem Anbieter zu melden.
c) Der Nutzer ist verpflichtet, vor Beginn der Miete den Aussenbereich des Fahrzeugs und unmittelbar nach Mietantritt den Innenbereich (Fahrerkabine, Laderaum) auf bereits vorhandene Schäden zu überprüfen. Vorhandene, aber nicht markierte Schäden sind unverzüglich mit Foto per E-Mail zu melden. Sollte keine rechtzeitige Schadenmeldung erfolgen, ist der Anbieter berechtigt, den Nutzer, der das Fahrzeug vor der ersten Schadensfeststellung oder der rechtzeitigen Schadenmeldung des nächsten Nutzers zuletzt genutzt hat, als Verursacher des Schadens zu betrachten und entsprechend zur Verantwortung zu ziehen. Zu diesem Zweck kann der Anbieter auf die elektronische Fahrtenaufzeichnung zurückgreifen. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten.
d) Schäden werden nach Ermessen des Anbieters und dessen Versicherungsgesellschaft repariert. Im Schadenfall ist der Anbieter berechtigt, die Schadenursache, den Umfang und die Höhe des Schadens durch einen unabhängigen Fachgutachter auf Kosten des Nutzers feststellen zu lassen. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Feststellung und Bezifferung des Schadens durch dieses Gutachten für die Schadenregulierung bindend im Sinne von Art. 189 ZPO herangezogen.
e) Ist das Fahrzeug infolge eines Schadensfalls für den Anbieter nicht nutzbar, kann der Nutzer für die Dauer der Reparatur den Nutzungsausfall in Rechnung gestellt bekommen.
12. Versicherungsleistung und Haftung
a) Der Anbieter versichert die zur Nutzung bereitgestellten Fahrzeuge gemäß den Vorschriften des Strassenverkehrsrechts. Für jedes Fahrzeug wird eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
b) Im Schadenfall gelten die folgenden Versicherungsleistungen für Fahrzeugschäden:
- Die Fahrzeuge der BarFit GmbH sind bei einem Unfall sowohl haftpflicht- als auch vollkaskoversichert.
c) In Bezug auf den Selbstbehalt gilt grundsätzlich die folgende Regelung:
- Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung pro Schadenfall: CHF 1.000
- Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung pro Schadenfall: CHF 1.000
- Zusätzlicher Selbstbehalt für Junglenker (Fahrer unter 25 Jahren): CHF 1.000
e) Regressansprüche des Anbieters
sollte der Anbieter aufgrund der Motorfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung oder aus anderen Gründen für ein vom Nutzer verursachtes Schadensereignis aufkommen müssen, bleibt der Rückgriff auf den Nutzer im Umfang des Selbstbehaltes stets vorbehalten. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung in nicht versicherten Fällen (z.B., wenn der Fahrer den Schaden im angetrunkenen Zustand, unter Drogeneinfluss oder aufgrund von Medikamentenmissbrauch verursacht hat), behält sich der Anbieter vor, den vollen Schadensumfang vom Nutzer zurückzufordern.
f) Haftung des Nutzers
Unabhängig von den Versicherungsleistungen gemäß Ziffer 12 haftet der Nutzer für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat. Dies gilt insbesondere für:
- Regressansprüche der Versicherung oder des Anbieters (z.B. bei Alkoholmissbrauch)
Weitere Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
g) Änderungen der Versicherungsbedingungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Versicherungsbedingungen und -leistungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht rückwirkend, d.h., sie sind nicht auf bereits getätigte Reservierungen anwendbar.
h) Verzicht auf Schadenersatzansprüche
Der Versicherungsschutz stellt keinen Verzicht des Anbieters auf vertragliche oder ausservertragliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Nutzer oder Dritten dar. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Ansprüche jederzeit geltend zu machen.
13. Verkehrsregelverletzungen
a) Die Polizei meldet Verkehrsbussen und Verstösse gegen die Verkehrsregeln durch den Nutzer immer dem Anbieter. Der Anbieter übermittelt der Polizei die erforderlichen persönlichen Daten des betroffenen Nutzers und stellt diesem eine Gebühr von CHF 15 für die Bearbeitung in Rechnung. Die Verantwortung für das Verfahren, einschliesslich aller Kosten (z.B. Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen), liegt beim Nutzer.
b) Der Fahrer ist für die Folgen von Verkehrsverstössen oder sonstigen Straftaten, die mit dem Mietfahrzeug begangen werden, voll haftbar. Er trägt sämtliche daraus entstehenden Schäden, Gebühren und Kosten und stellt den Anbieter vollständig von sämtlichen Forderungen Dritter frei.
14. Auslandsfahrten
Die Nutzung des Fahrzeugs ist in folgenden Ländern gestattet: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Österreich, Spanien, Schweden und der Schweiz. Dies gilt auch für die Nutzung des Fahrzeugs auf Inseln innerhalb dieser Länder (ausgenommen die Kanarischen Inseln und Inseln ausserhalb Europas, die zu den oben genannten Ländern gehören). Die Nutzung des Fahrzeugs in allen anderen Ländern stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und führt zum Verlust aller Haftungsbeschränkungen des Nutzers.
Der Anbieter behält sich vor, diese Liste der zulässigen Länder jederzeit anzupassen. Spezielle Versicherungen wie der Euroschutzbrief müssen vom Nutzer selbst abgeschlossen werden. Bei Fahrten ins Ausland ist der Nutzer dafür verantwortlich, alle im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug- und Ausrüstungsanforderungen zu erfüllen. Der Fahrer ist verpflichtet, alle Verkehrsregeln zu beachten und sich sorgfältig über die Verkehrsregeln der Länder zu informieren, die er mit dem Fahrzeug bereist.
15. Adress- und Namensänderungen
Alle Änderungen der bei der Reservierung/Registrierung gemachten Angaben (insbesondere Namens- und Adressänderungen) sind dem Anbieter unverzüglich per E-Mail mitzuteilen oder direkt im Kunden-Portal bzw. im Profil des Nutzers zu aktualisieren. Bis zum Erhalt der neuen Angaben gelten Mitteilungen des Anbieters an den zuletzt bekanntgegebenen Namen bzw. die zuletzt bekanntgegebene Adresse als gültig zugestellt. Der Begriff „Adresse“ umfasst sowohl die Postadresse, E-Mail-Adresse als auch die Telefonnummer.
16. Haftung des Nutzers
a) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die dem Anbieter durch gesetzes- oder vertragswidriges oder unsorgfältiges Handeln des Nutzers oder seiner Hilfspersonen entstehen. Dies umfasst insbesondere die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs sowie von Schlüsseln und Zubehör.
b) Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter für Schäden am Fahrzeug, die durch Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder durch unsachgemässen sowie zweckwidrigen Gebrauch verursacht werden, vollumfänglich Ersatz zu leisten.
c) Der Nutzer haftet insbesondere für alle Mängel oder Beschädigungen des Fahrzeugs, die er zu verantworten hat. Dies umfasst unter anderem Schäden, die durch:
- Betankung mit dem falschen Kraftstoff
- Missachtung der Maximalhöhen bei Garageneinfahrten, Unterführungen usw.
- unsachgemässen Gebrauch von Schneeketten
- unsorgfältige Handhabung des Fahrzeuginnenraums (z.B. Zigarettenlöcher, Risse und Flecken auf Polstern und Teppichen)
- Fahrten abseits der Strasse und allgemein unvorsichtige Handhabung (insbesondere Schäden am Unterboden wie Lenkung-, Getriebe-, Aufhängungs-, Federungsschäden sowie Schäden an Achsen, Schwellen, Ölwanne, Leitungen, Auspuffanlagen, Abschirmblechen und Abdeckungen)
- falscher Manipulation des Fahrzeugs (mechanische Schäden an Kupplung, Getriebe, Aufhängung usw.)
d) Der Haftungsumfang umfasst die Reparaturkosten bzw. den Fahrzeugwert im Falle eines Totalschadens sowie weitere Schäden wie z.B. Abschleppkosten, Expertisen, Wertminderung des Fahrzeugs, entgangene Mieteinnahmen, Anwaltskosten und Verwaltungsgebühren.
e) Der Nutzer ist verpflichtet, vor Antritt der Miete den Aussenbereich des Fahrzeugs und unmittelbar nach Mietbeginn den Innenbereich (Fahrerkabine, Laderaum) auf bereits vorhandene Schäden zu überprüfen und unmarkierte Schäden umgehend mit Foto per E-Mail zu melden. Wenn keine rechtzeitige Schadenmeldung erfolgt, ist der Anbieter berechtigt, den Nutzer, der das Fahrzeug vor der Schadensfeststellung oder der rechtzeitigen Schadenmeldung des nächsten Nutzers zuletzt verwendet hat, als Schadensverursacher zu betrachten und entsprechend verantwortlich zu machen. Der Anbieter kann in diesem Zusammenhang auf die elektronische Fahrtenaufzeichnung zurückgreifen. Der Nutzer kann jedoch den Gegenbeweis antreten.
f) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug vergessene oder gestohlene Gegenstände.
17. Haftung der BarFit GmbH
BarFit GmbH haftet nicht für Schäden des Nutzers, die durch einen Mangel des Fahrzeugs entstanden sind, sofern die BarFit GmbH den Schaden nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Im Übrigen wird jede vertragliche und ausservertragliche Haftung der BarFit GmbH gegenüber dem Nutzer und allen anderen aus dem Vertrag berechtigten Personen ausgeschlossen, soweit die BarFit GmbH den Schaden nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die BarFit GmbH haftet nicht für Schäden, die durch ihre Hilfspersonen verursacht wurden.
18. Kündigung, Beendigung des Vertrages
a) Die BarFit GmbH kann das Kundenkonto des Mieters jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen und getätigte Reservationen jederzeit und ohne Angabe von Gründen annullieren. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine Kosten. Die BarFit GmbH haftet nicht für den durch die Annullierung entstandenen Schaden.
Die BarFit GmbH kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter bei Abschluss des Vertrages oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb der BarFit GmbH die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist oder wenn der Mieter trotz schriftlicher Abmahnung eine schwerwiegende Verletzung des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
Weiter behält sich die BarFit GmbH das Recht vor, nach einem Schadenfall, bei Verstössen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder schweren Vergehen, die Kundenbeziehung durch die Kündigung des Kundenkontos per sofort aufzulösen.
b) Der Mieter kann eine Reservation bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn stornieren, ohne dass für ihn Kosten entstehen. Erfolgt die Stornierung nach 48 Stunden vor Mietbeginn oder wird der reservierte Transporter ohne vorgängige Stornierung nicht genutzt, so hat der Mieter den gesamten Mietpreis zu bezahlen. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Mietkosten.
19. Sonstige Regelungen
a) Der Anbieter stellt kein Zubehör wie z.B. Spanngurte, Kindersitze, Dachträger, Anhängerkupplung, Decken etc. zur Verfügung.
b) Der Anbieter richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten nach den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke des Vertragsabschlusses, der Abwicklung der gegenseitigen Vertragsleistungen sowie zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen Personendaten zu bearbeiten und entsprechende Datensammlungen anzulegen. Personendaten der Kunden dürfen nur im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Anbieters Dritten bekanntgegeben werden. Adresshandel ist ausgeschlossen.
c) Der Anbieter behält sich das Recht vor, sämtliche für die Prüfung (Bonitätsprüfung, Führerausweisprüfung etc.) und Abwicklung des Vertrages und die Nutzung der Transporter erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, Partnerunternehmen und Privaten einzuholen.
d) Alle Transporter sind mit der für die Nutzung auf Autobahnen notwendigen Vignette versehen. Andere in- und ausländische Gebühren (z.B. Mautgebühren, Umweltplakette etc.) sind in der Dienstleistung nicht inbegriffen und können gegenüber dem Anbieter nicht geltend gemacht werden.
e) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die der Mieter auf dem Weg oder auf einem Standplatz eines Transporters erleidet.
f) Telefongespräche mit dem Anbieter können zur Qualitätssicherung aufgezeichnet werden.
g) Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Tarife und Gebühren und alle weiteren allgemein gültigen Bestimmungen jederzeit einseitig zu ändern. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Tarife und Gebühren und aller weiteren allgemein gültigen Bestimmungen werden auf der Website des Anbieters veröffentlicht.
20. Datenschutz
a) Sämtliche Daten, die der Anbieter vom Mieter oder anderen vom Mietvorgang betroffenen Personen enthält, werden entsprechend den Vorschriften des Datenschutzgesetzes bearbeitet.
b) Der Anbieter wird vom Mieter ausdrücklich berechtigt erklärt, neben seinen allgemeinen Personendaten alle weiteren in seinem Führerausweis bzw. in einem Identifikationsdokument (Pass/ID) enthaltenen Daten und Bilder, die Kommunikationsdaten (insbesondere E-Mail-Adresse), die Finanzdaten (z.B. Kreditkartendaten) sowie alle weiteren Personendaten für im Zusammenhang mit der Miete eines Transporters stehende Zwecke zu bearbeiten.
21. Abänderung des Vertrages
Abänderung des Vertrages
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
22. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht des Landes, in dem der Anbieter tätig ist. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters.